FDP und CDU/CSU kontern bei Vermögens- und Erbschaftssteuer gerne mal, dass die Unternehmer dann ins Ausland fliehen. Hierbei gibt es jedoch einen Haken, also für die Unternehmer. Dieser Haken nennt sich Wegzugsteuer,. Diese Wegzugsteuer fällt an sobald jemand der mindestens 1% Anteil an einem Unternehmen hat und ins Ausland zieht. Hierbei wird dann, wenn nicht zuvor ein Gutachten stattgefunden hat, vom Finanzamt ein so genannter Veräußerungsgewinn berechnet und von diesem werden dann 60% berechnet, welche dann zu 45% also dem Höchststeuersatz zu besteuern sind. Bei einer Rückkehr innerhalb von 7 bzw. 12 Jahren, fällt dieser Betrag nicht an wenn vorher angemeldet, bzw. der Betrag wird zurückgezahlt wenn, er bereits bezahlt wurde.
Aufgekommen ist dieses Gesetz im Jahr 1972 nachdem die Familie Horten 1968 in die Schweiz gezogen ist und nach und nach die 1,13 Mrd. D-Mark Anteile des Horten Konzerns verkauft hatte. Dadurch hatte sich die Familie Horten an der deutschen Steuer vorbei gemogelt.
Auch heute noch gibt es Versuche sich an der Wegzugsteuer vorbei zu mogeln, so zum Beispiel, durch Anteilsübertragung, Betriebsübergang im Rahmen einer Nachfolgeregelung und die Abgabe der Anteile an eine Familienstiftung. All diese sind Wege sich am Recht und an den durch das Eigentum begründeten Pflichten nachzukommen. Das Grundgesetz sagt Eigentum verpflichtet und doch entziehen sich die die am meisten haben und deren Reichtum meist bis in die NS-Zeit zurück reicht exakt dieser Pflichten. Diese Menschen müssen wir mehr in Verantwortung nehmen, darum brauchen wir SPD, Grüne und Linke, da mit ihrer Politik diese Menschen zur Verantwortung gezogen werden.
Denn ich bin für ein reiches Deutschland, aber Sozial.
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