Es wird von FDP, Union und AfD oft über das Bürgergeld und den Umstand geredet, dass es das Problem sei weshalb sich arbeiten nicht mehr Lohne. Dazu ein Paar Fakten. Es gibt ca. 2 Millionen Arbeitslose, 900 Tausend Aufstocker, 600 Tausend Rentner die Grundsicherung beziehen und 1,8 Millionen Kinder die Bürgergeld beziehen. Diese Zahl hat sich nie großartig geändert, seit dem die Hartz Reformen eingeführt wurden. Der Grund hierfür ist einfach Druck auf die Arbeiterschaft durch eine Vielzahl von bereitwilligen Ersatzkräften. Dies ist jedoch in der heutigen Zeit, nicht mehr so wirksam wie vor 100 Jahren. Der Grund die meisten Tätigkeiten benötigen ein gewisses Mindestmaß an Ausbildung und gerade im Handwerk fehlt es aufgrund dieser Fehleinschätzung nun an Arbeitskräften. Doch außerhalb von den sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten die einen gewissen Arbeitsmarkt an Arbeitslosen benötigt gibt es weitere Faktoren. Von den 2 Millionen Arbeitslosen sind nur rund 13,000 die aktiv Arbeitsbeschaffende Maßnahmen ablehnen, wobei diese nicht immer sinnvoll sein müssen. Eine solche Maßnahme kann das Sammeln von Blättern im Wald sein. Andere Tätigkeiten die hier rein zählen können sind die sogenannten 1-Euro-Jobs, bei denen der Arbeitslose eine Tätigkeit ausführt und pro Stunde 1 Euro dazu verdient. Doch kommen wir zu den Finanziellen Realitäten des Bürgergeldes. Damit Sie selbst bewerten können, ob sich arbeiten lohnt.
Fangen wir mit dem monatlichen Regelsatz an dieser beträgt 563 Euro, aber nur wenn Sie alleinstehend sind bei einem Paar beträgt der Regelsatz 1.012 Euro. Nun muss das Paar natürlich auch weniger Miete zahlen, jedoch wird die Miete extra gezahlt, diese gibt es „oben drauf“. Das klingt erstmals nicht schlecht, wobei Strom, Telefon, Fernsehen und ähnliches vom Regelsatz bezahlt werden müssen. Wenn nun das Paar ein Kind hat, bekommt es auch für das Kind Bürgergeld, jedoch wird das Kindergeld auf diesen Betrag angerichtet, somit bekommt die Familie zwar 357 Euro extra für ein Kind, jedoch wird das Kindergeld vollkommen darauf angerechnet. Der Betrag für das Kind erhöht sich ab 6 Jahren auf 390 Euro, ab 14 Jahren auf 471 Euro und ab 18 Jahren auf 451 Euro. Das letzte war kein Tippfehler Kinder die unter 25 sind und bei den Eltern wohnen bekommen einen geringeren Regelsatz als Kinder unter 18. Der Grund ist einfach Kinder sollen ausziehen und selbstständig werden.
Wie einfach wird es den Kindern gemacht selbstständig zu werden? Sagen wir mal ein 14 Jähriger will mit einem Nebenjob vorsorgen und verdient 400 Euro pro Monat, davon darf er dann 160 Euro behalten. Da er einen Freibetrag von erworbenem Geld von 100 Euro hat und vom restlichen verdienten Geld bekommt er 20% bei 300 Euro sind das 60 Euro. Dieser Freibetrag gilt nicht fürs Kindergeld, da dieses nicht als verdientes Einkommen gilt. Okay das scheint nicht sehr Vorteilhaft zum sparen und verbessern des eigenen Lebens. Sagen wir ein Kind ist 17 fängt eine Ausbildung an und verdient 1000 Euro Brutto, bleibt ein Freibetrag von 328 Euro. Der Rest wird dann auf das Bürgergeld der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Somit werden 642 Euro abgezogen vom Gesamteinkommen. Dies führt zu einem Netto Plus von 800-642= 158 Euro. Das ist nicht viel besser als der 400 Euro Job von zuvor. Vielleicht sollte das Kind lieber studieren. Gut es entscheidet sich zu studieren, dann wird automatisch der gesamte Bürgergeldbedarf des Kindes angerechnet, da es ja Bafög beantragen kann. Selbst wenn es noch kein Bafög beantragt hat. Bafög ist außerdem ein halbes Darlehen, ohne Zinsen, dennoch bedeutet das das Kind bekommt Geld welches es nicht voll nutzen kann, da es direkt mit dem Bürgergeld verrechnet wird und dann darf es das Bafög nach dem studieren halb zurückzahlen. Okay gut das Kind hat studiert und kann ein Brutto Einkommen von 2500 Euro erwarten, dieses wird aber dennoch auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Hierfür gibt es nun 3 Lösungen die Eltern finden nach jahrelanger Arbeitslosigkeit eine Arbeit die sie nicht mehr abhängig vom Bürgergeld macht. Das Kind ist über 25 und macht einen Untermietvertrag mit den Eltern, dem der Vermieter zustimmen muss. Das Kind sucht sich eine Arbeit und zieht aus, aber mit welchem Geld. Nun hier kommt die Ironie der Sache, wenn die Arbeit weit genug entfernt ist, bezahlt das Jobcenter den Umzug. Somit ist die beste Lösung, in ein anderes Bundesland ziehen und dort arbeiten. Dafür müssen diese Optionen dem Kind aber erst mal klar sein.
Nun kommen wir noch zu aufstocken, also den Menschen die bereits arbeiten und nicht genügend verdienen und deshalb Bürgergeld beziehen. Nun bei ihnen ist der Betrag für das Bürgergeld so genau berechnet, dass wenn das Kind einen Nebenjob ausführt und weniger als die 100 Euro Freibetrag verdient trotzdem der gesamte Bürgergeldbetrag gestrichen wird. Das heißt bei Aufstockern ist der Umzugszwang noch stärker als bei regulären Bürgergeldempfängern.
Bevor ich zum Ende kommen will ich noch kurz aufschlüsseln wie sich der Regelsatz vom Bürgergeld zusammen setzt.
Nahrung, Getränke und Genusswaren 195,35 Euro
Bekleidung Schuhe 46,71
Wohnungsinstandhaltung und Energiekosten 47,71 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände laufende Haushaltsführung 34,28 Euro
Gesundheitspflege 21,48 Euro
Verkehr 50,49 Euro
Post und Telekommunikation 50,33 Euro
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 54,92 Euro
Bildungswesen 2,03 Euro
Gaststätten 14,70 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen 44,93 Euro
Sie können jetzt selber mal gegenrechnen, ob diese Berechnung bei Ihnen als Einzelperson ausreichen würde. Was würden Sie kürzen, wenn Sie Herr Merz wären. Wenn wir davon Reden, dass sich arbeiten wieder lohnen sollte, sind wir uns wirklich sicher, dass wir den Menschen die am wenigsten haben noch weniger geben wollen, oder sollten wir nicht die Arbeitslöhne erhöhen und den Abstand zwischen Niedriglöhnen und Bürgergeld dadurch erhöhen. Sodass der Abstand zwischen Arm und Reich wieder schrumpft und nicht weiter wächst.
Ich bin für ein Arbeitswertes Deutschland, aber Sozial.
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